§ 16 Bgld. BSG Inkrafttreten

Bgld. BSG - Bgld. Bodenschutzgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.10.2024

(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen die §§ 6, 8 und 9 - nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die §§ 6, 8 und 9 treten am 1. 1. 1991 in Kraft.

(3) Die Verordnungen gemäß § 10 können bereits vor dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie dürfen jedoch erst am 1. 1. 1991 in Kraft treten.

(4) § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 30.11.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 16 Bgld. BSG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 16 Bgld. BSG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 16 Bgld. BSG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 16 Bgld. BSG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 16 Bgld. BSG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 15 Bgld. BSG
Bgld. Bodenschutzgesetz (Bgld. BSG) Fundstelle