Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024
Silos für Gärfutter gemäß § 51 Abs. 8, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet wurden und deren vorhandene Ausführung nicht dem § 51 Abs. 8 Z 1 und Z 2 entspricht, dürfen weiterhin genutzt werden.
In Kraft seit 12.12.2006 bis 31.12.9999
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