Art. 7 Bgld. AAG 2009

Bgld. AAG 2009 - Burgenländisches Abgabenanpassungsgesetz 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Das Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl. Nr. 73/2007, wird wie folgt geändert:

1. Im § 33 Abs. 3 wird die Wortfolge „die Bestimmungen der Burgenländischen Landesabgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Wortfolge „die für Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

2.Dem § 40 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Änderung des § 33 Abs. 3, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

In Kraft seit 27.01.2010 bis 31.12.9999
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