Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.11.2024
Die Änderungen des § 27 Abs. 3 und 9, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“
In Kraft seit 27.01.2010 bis 31.12.9999
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