Art. 3 Bgld. AAG 2009

Bgld. AAG 2009 - Burgenländisches Abgabenanpassungsgesetz 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Das Bgld. Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2008, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lauten die Einträge zu § 183 und zu § 192:

„§ 183 Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

§ 192 Inkrafttreten; Außerkrafttreten“

2. Im § 188 Abs. 5 wird die Wortfolge „die Bestimmungen der Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963 in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß“ durch die Wortfolge „die für Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

3. Die Überschrift des § 192 lautet:

„Inkrafttreten; Außerkrafttreten“

4. Dem § 192 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses und des § 188 Abs. 5, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

In Kraft seit 27.01.2010 bis 31.12.9999
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