Art. 16 BFG 2020 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Übergangsbestimmungen

BFG 2020 - Bundesfinanzgesetz 2020

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Artikel XVI. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juni 2020 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 mit folgenden Maßgaben:Artikel römisch sechzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juni 2020 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 mit folgenden Maßgaben:

  1. 1.Ziffer einsArt. VII ist bis 31. März 2021 anzuwenden;Artikel römisch sieben, ist bis 31. März 2021 anzuwenden;
  2. 2.Ziffer 2Art. VIII Abs. 6 ist bis 15. Jänner 2021 anzuwenden.Artikel römisch acht, Absatz 6, ist bis 15. Jänner 2021 anzuwenden.
In Kraft seit 01.06.2020 bis 31.12.9999
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