(Anm.: Konjunkturausgleich – Voranschlag 2000 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:Anmerkung, Konjunkturausgleich – Voranschlag 2000 nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des Bundesgesetzblatt im RIS verwiesen:
BGBl. I Nr. 38/2000)Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2000,)
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