§ 8 Bergbau-UV 2015 Darstellung der Maßnahmen zur Verhütung von schweren Unfällen oder zur Begrenzung der Folgen von schweren Unfällen

Bergbau-UV 2015 - Bergbau-Unfallverordnung 2015

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von schweren Unfällen und zur Begrenzung ihrer Folgen müssen beschrieben werden, insbesondere die hierzu erforderlichen technischen Parameter und die Ausrüstung zur Sicherung der technischen Anlagen; hiefür müssen vergangene Unfälle und Zwischenfälle im Zusammenhang mit den im Betrieb vorhandenen Stoffen bzw. eingesetzten Verfahren beachtet und daraus gezogene Lehren einschließlich ausdrücklich darauf Bezug nehmender spezifischer Maßnahmen zur Verhinderung von schweren Unfällen berücksichtigt werden. Zusätzlich müssen die Einrichtungen zur Begrenzung der Folgen von schweren Unfällen beschrieben werden (beispielsweise Melde- und Schutzsysteme, technische Vorrichtungen zur Begrenzung von ungeplanten Freisetzungen, einschließlich Berieselungsanlagen, Dampfabschirmung, Auffangvorrichtung oder -behälter, Notabsperrventile, Inertisierungssysteme oder Löschwasserrückhaltung).

In Kraft seit 10.10.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 Bergbau-UV 2015


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 Bergbau-UV 2015 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 Bergbau-UV 2015


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 Bergbau-UV 2015


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 Bergbau-UV 2015 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bergbau-UV 2015 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 Bergbau-UV 2015
§ 9 Bergbau-UV 2015