Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Bergbau-Unfallverordnung (Bergbau-UV), BGBl. II Nr. 103/2007, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Bergbau-Unfallverordnung (Bergbau-UV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2007,, außer Kraft.
(2)Absatz 2Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nach § 119 MinroG ist § 11 nicht anzuwenden.Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nach Paragraph 119, MinroG ist Paragraph 11, nicht anzuwenden.
In Kraft seit 10.10.2015 bis 31.12.9999
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