Art. 2 BEinstG

BEinstG - Behinderteneinstellungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1976 mit der Maßgabe in Kraft, daß die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 (Art. I Z 1), des § 4 (Art. I Z 2), des § 5 (Art. I Z 3),des § 9 Abs. 1 und 2 (Art. I Z 6) und des § 16 Abs. 4, 5 und 6 (Art. I Z 9) erstmals für die Berrechnung der Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 1975 anzuwenden sind.

(Anm.: Abs. 2 Vollziehungsklausel)

In Kraft seit 01.01.1976 bis 31.12.9999
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