Entscheidungsgründe: Der Kläger ist deutscher Staatsbürger und hatte bzw hat seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Mit Bescheid vom 23. 5. 2002 legte das zuständige deutsche Amt für soziale Angelegenheiten den Grad der Behinderung des Klägers wegen „dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“ mit 040 (Vierzig) neu fest. In der Folge stellte das Arbeitsamt Ludwigshafen den Kläger über dessen Antrag mit Bescheid vom 31. 7. 2003 gemäß § 2 Abs 3 SGB IX ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF der 59. ASVGNov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neuerrichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen § 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 1/2002). Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Wie der Revisionswerber selbst zugesteht, können die in der Revision wiederholten Verfahrensmängel erster Instanz nach ständiger Rechtsprechung - auch in Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger2 Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO; SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 uva; RIS-Justiz RS0042963 [T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Rechtsmittelgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Die Revisionswerberin erkennt selbst, dass (angebliche) Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7. 6. 1937 geborene Kläger hat in der österreichischen Pensionsversicherung für die Wartezeit nachstehende Versicherungszeiten erworben: 11.52 bis 6.53, 11.53 bis 6.54, 11.54 bis 6.55: jeweils 8 Monate Ersatzzeit/Schule, 10.55 bis 1.56, 3.56 bis 6.56, 10.56 bis 1.57, 3.57 bis 6.57, 10.57 bis 1.58 und 3.58 bis 6.58: jeweils 4 Monate Ersatzzeit/Studium, 10.58: 1 Monat Ersatzzeit/Studium, 11.58 bis 12.58: 2 Monate Beitragszeit/Pflichtversicherung, 1.59... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mit den Ausführungen zum Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens macht der Kläger überwiegend Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend, die er schon in seiner Berufung behauptete und die vom Berufungsgericht nicht als gegeben angesehen wurden. Solche Mängel können aber nicht mehr den Gegenstand der Revision bilden (SSV-NF 1/32, 3/115, 5/116 uva). Im übrigen behauptet er Mängel des Verfahr... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 CaASVG §273BEinstG §2 Abs1
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der im § 2 Abs 1 BEinstG genannten begünstigten Behinderten ist für die Frage der Invalidität nach § 255 ASVG ohne Bedeutung (SSV - NF 6/33). Entscheidungstexte 10 ObS 272/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 10 ObS 272/92 10 Ob... mehr lesen...