§ 7 BC-V Kundenzufriedenheit

BC-V - Beschaffungscontrolling-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Ermittlung der Kundenzufriedenheit hat in Form von jährlichen Umfragen bei den Dienststellen des Bundes zu erfolgen. Hiezu ist von der BB-GmbH ein Fragebogen auszuarbeiten, der der Genehmigung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf.

In Kraft seit 01.10.2003 bis 31.12.9999
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