§ 19 BAVO Sprachliche Gleichbehandlung

BAVO - Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Soweit in dieser Verordnung auf Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.11.2011 bis 31.12.9999
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