§ 13j AWG 2002 Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen

AWG 2002 - Abfallwirtschaftsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Das Inverkehrsetzen von Kunststofftragetaschen ab dem 1. Jänner 2020 ist verboten.

In Kraft seit 01.08.2019 bis 31.12.9999
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