§ 21 AVO Verkehr 2011 Außerkrafttreten

AVO Verkehr 2011 - Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – AVO Verkehr), BGBl. II Nr. 422/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 302/2011, außer Kraft.

In Kraft seit 01.12.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 21 AVO Verkehr 2011


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 21 AVO Verkehr 2011 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 21 AVO Verkehr 2011


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 21 AVO Verkehr 2011


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 21 AVO Verkehr 2011 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 20 AVO Verkehr 2011
§ 22 AVO Verkehr 2011