Für die Zuteilung folgender als zahlenmäßig beschränkt festgelegter und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehender Frequenzen wird festgelegt, dass die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens erfolgt:
1.Ziffer eins 2300 MHz – 2360 MHz im ungepaarten TDD-Bereich;
2.Ziffer 2 2570 MHz – 2620 MHz im ungepaarten TDD-Bereich;
3.Ziffer 3 2500 MHz – 2570 MHz (Uplink) und 2620 – 2690 MHz (Downlink) im gepaarten FDD-Bereich.
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