§ 1 AusbPO Aufgabenbereiche der Ausbilderprüfung

AusbPO - Ausbilderprüfungsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die Ausbilderprüfung erstreckt sich auf die nachstehenden Aufgabenbereiche und die dazu angegebenen Aufgabenstellungen:

1.

Festlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes:

a)

Analyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung,

b)

Erstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele;

2.

Ausbildungsplanung im Betrieb:

a)

Wahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen,

b)

zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele;

3.

Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung:

a)

Grundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden,

b)

Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung,

c)

Einsatz von Ausbildungsbehelfen,

d)

Erfolgskontrolle;

4.

Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling:

a)

Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders,

b)

Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg,

c)

Führung und Motivation,

d)

Kommunikation und Gesprächsführung;

5.

Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem; aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen.

In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
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