§ 15 AStEVO 1982

AStEVO 1982 - Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

VII. Übergangsbestimmungen

 

§ 15

 

(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Jänner 1968, LGBl. Nr. 15, mit der nähere Bestimmungen über die Erhaltung der äußeren Gestalt der Bauten in der Altstadt von Salzburg getroffen werden, außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.1982 bis 31.12.9999
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