§ 22 AMSprV

AMSprV - Arbeitsmarktsprengelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

§ 4 Abs. 4 und 4a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 554/2020 tritt mit 18. Jänner 2021 in Kraft.

In Kraft seit 11.12.2020 bis 31.12.9999
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