§ 16 AMSprV

AMSprV - Arbeitsmarktsprengelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) § 1, § 3 Z 3 lit. a, f und t sowie Z 6 lit. k und § 4 Abs. 2 Z 5a sowie Z 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 464/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 4 Abs. 3 und Abs. 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 464/2013 treten mit 1. April 2014 in Kraft.

(3) § 3 Z 3 lit. r sowie Z 6 lit. c, e, q und s in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 464/2013 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.

In Kraft seit 20.12.2013 bis 31.12.9999
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