Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle

AM-VO - Arbeitsmittelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung - AM-VO) und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird
StF: BGBl. II Nr. 164/2000 (CELEX-Nr.: 389L0655, 392L0057, 392L0104, 395L0063)

Änderung

BGBl. II Nr. 313/2002

BGBl. II Nr. 309/2004 [CELEX-Nr.: 31999L0092; 31992L0091, 31992L0104]

BGBl. II Nr. 21/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4, 6 Abs. 2, 12, 14, 17, 39 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 95 Abs. 1 und Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/1999, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4

Information

§ 5

Unterweisung

§ 6

Prüfpflichten

§ 7

Abnahmeprüfung

§ 8

Wiederkehrende Prüfung

§ 9

Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10

Prüfung nach Aufstellung

§ 11

Prüfbefund

§ 12

Aufstellung

§ 13

Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14

Erprobung

§ 15

Verwendung

§ 16

Wartung

§ 17

Besondere Arbeiten

2. Abschnitt

Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel

§ 18

Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19

Krane

§ 20

Hebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21

Heben von ArbeitnehmerInnen

§ 22

Arbeitskörbe

§ 23

Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24

Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25

Bearbeitungsmaschinen

§ 26

Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 27

Stetigförderer

§ 28

Handwerkzeuge

§ 29

Bolzensetzgeräte

§ 30

Kompressoranlagen

§ 31

Zentrifugen

§ 32

Verbrennungskraftmaschinen

§ 33

Fahrbewilligung

3. Abschnitt

Leitern und Gerüste

§ 34

Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35

Festverlegte Leitern

§ 36

Anlegeleitern

§ 37

Stehleitern

§ 38

Mechanische Leitern

§ 39

Strickleitern

§ 40

Gerüste

4. Abschnitt

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln

§ 41

Ergonomie von Arbeitsmitteln

§ 42

Steuersysteme von Arbeitsmitteln

§ 43

Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln

§ 44

Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können

§ 45

Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 46

Not-Halt-Befehlsgeräte

§ 47

Standplätze, Aufstiege

§ 48

Feuerungsanlagen

§ 49

Leitungen und Armaturen

§ 50

Behälter

§ 51

Silos und Bunker für Schüttgüter

§ 52

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder ArbeitnehmerInnen

§ 53

Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 53a

Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 53b

Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54

Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 55

Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

§ 56

Beschaffenheit von Schleifmaschinen

§ 57

Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen Tafelscheren

§ 58

Beschaffenheit von Kompressoren

§ 59

Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 60

Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 61

Aufhebung von Vorschriften

§ 62

Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung

§ 63

Aufhebung von Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung und der Erdöl-Bergpolizeiverordnung

§ 64

Kundmachungen

§ 65

Inkrafttreten

Anhang A:

Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln

Anhang B:

Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Aufstellung und Betrieb von Arbeitsmitteln

Anhang C:

Sicherheitsabstände im Sinne des § 43

 

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Anhang A = Anlage 1
Anhang B = Anlage 2
Anhang 1 = Anlage 3
Anhang 2 = Anlage 4
Anhang 3 = Anlage 5
Anhang 4 = Anlage 6

In Kraft seit 01.02.2010 bis 31.12.9999
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