§ 1 AktG Begriff der Aktiengesellschaft

AktG - Aktiengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

In Kraft seit 01.08.2009 bis 31.12.9999
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