Akkreditierungsgebührenverordnung (AkkGebV) Fundstelle

AkkGebV - Akkreditierungsgebührenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Verwaltungsabgaben für die nach dem Akkreditierungsgesetz durchzuführenden Amtshandlungen (Akkreditierungsgebührenverordnung - AkkGebV)
StF: BGBl. Nr. 70/1994

Änderung

BGBl. II Nr. 85/2001

BGBl. II Nr. 490/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 16 des Akkreditierungsgesetzes (AkkG), BGBl. Nr. 468/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

In Kraft seit 26.01.1994 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Akkreditierungsgebührenverordnung (AkkGebV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Akkreditierungsgebührenverordnung (AkkGebV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Akkreditierungsgebührenverordnung (AkkGebV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Akkreditierungsgebührenverordnung (AkkGebV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Akkreditierungsgebührenverordnung (AkkGebV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AkkGebV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 AkkGebV