§ 10 AFGV

AFGV - Amateurfunkgebührenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Für die Ablegung der Prüfung (§ 20 Abs. 2 AFG) beträgt die Gebühr ........... 14,53 Euro.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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