Anl. 1 AEV Tierkörperverwertung

AEV Tierkörperverwertung - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Tierkörperverwertung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Emissionsbegrenzungen gemäß § 1Emissionsbegrenzungen gemäß Paragraph eins

I)römisch eins)

II)römisch zwei)

Anforderungen an Einleitungen in ein
Fließgewässer
Anforderungen an Einleitungen in ein, Fließgewässer

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

A.1

Allgemeine Parameter

 

 

 

  1. 1.Ziffer eins
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
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