Anl. 1 AEV Salzherstellung

AEV Salzherstellung - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Steinsalz und von allen anderen mit diesem vorkommenden Salzen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

 

 

A

B

C

 

 

 

 

 

1. Temperatur

 

30 °C

30 °C

35 °C

2. Abfiltrierbare

 

2,0 kg/t

0,4 kg/t

0,02 kg/t

   Stoffe

a)

 

 

 

3. pH-Wert

 

6,5-8,5

6,5-8,5

b)

4. Ammonium

 

0,004 kg/t

0,04 kg/t

   ber. als N

 

 

 

 

5. Bromid

 

0,2 kg/t

   ber. als Br

 

 

 

 

6. Chlorid

 

6,5 kg/t

0,12 kg/t

30 kg/t

   ber. als Cl

c)

 

 

 

7. Sulfat

 

2,0 kg/t

0,04 kg/t

8,0 kg/t

   ber. als SO4

 

 

 

 

A Abwasser aus der Aufbereitung der Rohsole und der Verwertung des Aufbereitungsrückstandes

B Sonstiges Abwasser aus der Herstellung von Siedesalz

C Mutterlauge

  1. a)Litera a
In Kraft seit 31.01.2003 bis 31.12.9999
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