Anl. 1 AEV Getränke

AEV Getränke - Abwasseremissionsverordnung Getränke

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026

 

I)römisch eins)

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

II)römisch zwei)

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

Allgemeine Parameter

 

 

Temperatur

30 °C

35 °C a

Fischeitoxizität GF,Ei b

< 2

keine Beeinträchtigungen der biologischen Abbauvorgänge

Absetzbare Stoffe c

0,3 mL/L

10 mL/L d

Abfiltrierbare Stoffe c

30 mg/L

500 mg/L e

pH-Wert

6,5 – 8,5

6,5 – 9,5

Anorganische Parameter

 

 

Eisen

2 mg/L

durch Absetzbare und Abfiltrierbare Stoffe begrenzt

Kupfer

ber. als Cu

0,5 mg/L

0,5 mg/L

Zink

ber. als Zn

2,0 mg/l

2,0 mg/l

Chlor- Gesamtchlor

ber. als Cl2

f

0,3 mg/L

Chlorid

ber. als Cl

durch GF, Ei begrenzt

-

Ammonium

ber. als N

5,0 mg/L g

h

Stickstoff – Gesamter gebundener Stickstoff TNb

ber. als N i

g, j, k

-

Phosphor – Gesamt

ber. als P

1,0 mg/L

-

Sulfid ber. als S

0,1 mg/L

1,0 mg/L

Sulfit

ber. als SO3

1,0 mg/L

20 mg/L l

Sulfat

ber. als SO4

-

200 mg/L m

Organische Parameter

 

 

Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff TOC

ber. als C n

30 mg/L o

-

Chemischer Sauerstoffbedarf CSB

ber. als O2 n

90 mg/L p

-

Biochemischer Sauerstoffbedarf BSB5 mit Nitrifikationshemmung

ber. als O2

20 mg/L

-

Adsorbierbare organisch gebundene halogene AOX

ber. als Cl

0,5 mg/L

1,0 mg/L

Summe anion. und nichtion. Tenside

1,0 mg/L

keine nachhaltige Beeinflussung des Kanal- und Klärbetriebes


  1. a)
    Litera a
In Kraft seit 19.06.2024 bis 31.12.9999
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