Anl. 9 AEV Eisen – Metallindustrie (Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie aus der Eisen- und Stahlherstellung und -verarbeitung), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
Anl. 9 AEV Eisen – Metallindustrie (weggefallen)
AEV Eisen – Metallindustrie - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie aus der Eisen- und Stahlherstellung und -verarbeitung
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Anl. 9 AEV Eisen – Metallindustrie seit 23.05.2019 weggefallen.
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
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