Anl. 5 AEV Abfallbehandlung Mindesthäufigkeiten der Eigenüberwachung gemäß § 4 Abs. 4

AEV Abfallbehandlung - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Abfallbehandlung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
  1. I.Ziffer römisch einsInformationen über die wesentlichen Prozesse in der Abfallbehandlung einschließlich:
    1. a)Litera aReaktionsgleichungen samt Nebenprodukten
    2. b)Litera bvereinfachte Verfahrensfließbilder und Massenbilanzen, welche Emissionsquellen und Wasserverbrauch / Abwasseranfall aufzeigen
    3. c)Litera cBeschreibung prozessintegrierter Techniken der Abwasserbehandlung an der Quelle, einschließlich deren Leistungsfähigkeit;
  2. II.Ziffer römisch zweiInformationen über die Abwasserströme in der Produktion, wie:
    1. a)Litera aMittelwerte und Schwankungsbreite des Durchflusses und wasserspezifische Eigenschaften wie pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit
    2. b)Litera bdurchschnittliche Konzentrations- und Frachtwerte von an der Messstelle jeweils relevanten Schadstoffen/Parametern und deren Schwankungsbreite wie CSB/TOC, Stickstoff-Komponenten, Phosphor, Metalle, Salze, spezifische organische Verbindungen,
    3. c)Litera cBei schlecht abbaubarem Abwasser: Daten über die biologische Eliminierbarkeit wie BSB, BSB/CSB-Verhältnis, Zahn-Wellens-Test, Potenzial für biologische Hemmung (zB Nitrifikation);
  3. III.Ziffer römisch dreiInformationen über die zur Erfassung der vorgenannten Informationen implementierte Überwachungsstrategie.

Stoff- oder Parameterbezeichnung

Verfahren zur Abfallbehandlung

Mindesthäufigkeit der Überwachung

a)

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b) c)

Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Monatlich b) c)

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)

d) e)

Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Monatlich b) c)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b) c)

Cyanid – leicht freisetzbar (CN-)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b) c)

Kohlenwasserstoff- Index (KW-Index)

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Monatlich b) c)

Behandlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten, die flüchtige Fluorkohlenwasserstoffe (VFC) und/oder flüchtige Kohlenwasserstoffe (VHC) enthalten

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b) c)

Arsen (As),

Cadmium (Cd),

Chrom (Cr),

Kupfer (Cu),

Nickel (Ni),

Blei (Pb),

Zink (Zn)

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Monatlich b) c)

Behandlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten, die VFC und/oder VHC

enthalten

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch- physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Chemisch- physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Arsen (As),

Cadmium (Cd),

Chrom (Cr),

Kupfer (Cu),

Nickel (Ni),

Blei (Pb),

Zink (Zn)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b) c)

Blei (Pb)

Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung

Monatlich f)

Mangan (Mn)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b) c)

Sechswertiges Chrom (Cr-VI)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b) c)

Quecksilber (Hg)

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Monatlich b) c)

Behandlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch- physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Chemisch- physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b) c)

PCDD/F

Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung

Einmal alle sechs Monate

PFOA

g)

Alle Abfallbehandlungen außer Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung

Einmal alle sechs Monate b)

PFOS

g)

Alle Abfallbehandlungen außer Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung

Einmal alle sechs Monate b)

Phenolindex

e)

Erneute Raffination von Altöl

Monatlich b)

Chemisch- physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Monatlich b)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b)

Gesamtstickstoff (TNb)

e)

Biologische Abfallbehandlung

Monatlich b)

Erneute Raffination von Altöl

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b)

Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)

d) e)

Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Monatlich b)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b)

Gesamtphosphor (Pges)

e)

Biologische Abfallbehandlung

Monatlich b)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b)

Abfiltrierbare Stoffe (AFS)

e)

Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Monatlich b)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Täglich b)

Ammonium-Stickstoff (NH4-N)

Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung

Monatlich f)

Chlorid (Cl-)

Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung

Monatlich f)

Sulfat (SO42-)

Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung

Monatlich f)

  1. a)Litera a
In Kraft seit 15.08.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 5 AEV Abfallbehandlung


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 5 AEV Abfallbehandlung selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 5 AEV Abfallbehandlung


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 5 AEV Abfallbehandlung


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 5 AEV Abfallbehandlung eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 4 AEV Abfallbehandlung
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Abfallbehandlung (AEV Abfallbehandlung) Fundstelle