Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Der Rechnungshof nimmt die Rechnungsprüfung der Union wahr.
Der Rechnungshof besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat. Seine Mitglieder üben ihre Aufgaben in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Union aus.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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