Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission beraten sich und regeln einvernehmlich die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit. Dazu können sie unter Wahrung der Verträge interinstitutionelle Vereinbarungen schließen, die auch bindenden Charakter haben können.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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