§ 48 ÄrzteG 1998 Dringend notwendige ärztliche Hilfe

ÄrzteG 1998 - Ärztegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Der Arzt darf die Erste Hilfe im Falle drohender Lebensgefahr nicht verweigern.

In Kraft seit 11.11.1998 bis 31.12.9999
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