§ 743 ABGB Ausschluss von entfernten Verwandten

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Auf diese vier Linien der Verwandtschaft (§ 731) wird die gesetzliche Erbfolge eingeschränkt.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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