§ 601 ABGB Formungültige letztwillige Verfügungen

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024

Wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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