§ 592 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024
§ 592 ABGB seit 27.11.1914 weggefallen.
In Kraft seit 28.11.1914 bis 31.12.9999
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