§ 582 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.08.2026
§ 582 ABGB seit 31.07.2026 weggefallen.
In Kraft seit 01.08.2026 bis 31.12.9999
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