§ 574 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.10.2024
§ 574 ABGB seit 03.01.1868 weggefallen.
In Kraft seit 04.01.1868 bis 31.12.9999
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