§ 1292 ABGB 8) Bodmerey- und See-Assecuranzen.

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Bestimmungen in Rücksicht der Versicherungen zur See; so wie die Vorschriften über den Bodmerey-Vertrag sind ein Gegenstand der Seegesetze.

In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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