Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
§ 12 2. COVID-19-JuBG seit 31.12.2020 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 12 2. COVID-19-JuBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 2. COVID-19-JuBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 12 2. COVID-19-JuBG