Art. 6 2. Bgld. LVwgBG

2. Bgld. LVwgBG - 2. Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsbarkeits-Begleitgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Ruster Stadtrecht 2003 - Ruster StR 2003, LGBl. Nr. 57/2003, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird wie folgt geändert:

1. § 91 Abs. 3 entfällt.

2. Dem § 95 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 91 Abs. 3 entfällt mit 1. Jänner 2014 auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014.“

In Kraft seit 12.02.2014 bis 31.12.9999
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