§ 3 12. ÖBB-Ü-VO

12. ÖBB-Ü-VO - 12. ÖBB-Übertragungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2004 in der Höhe von insgesamt 174,190 Millionen Euro ergibt:

Arlbergachse

Dalaas; Errichtung Mittelstellwerk

Brennerachse

Steinach in Tirol; Errichtung Parkdeck

Pontebbana-Achse

Wiener Neustadt; Adaptierung Parkdeck

Pyhrn/Schober-Achse

Spital am Pyhrn; Errichtung Mittelstellwerk

Ardning; Errichtung Mittelstellwerk

Raum Wien

Wien Zvbf.; Erneuerung Bremsprobeständer

Restliche Strecken

Sierndorf; Errichtung Mittelstellwerk

Göllersdorf; Errichtung Mittelstellwerk

Groß Schweinbarth; Errichtung Kleinstellwerk

Vorhaben und Programme mit Netzbezug

Bahnsteigprogramm (2004)

EK- und Blockpostenrationalisierung (2004), gemäß abgeschlossener

Vereinbarungen

Elektrische Weichenheizungen (2004)

Fernwirkanlagen und leittechnische Einrichtungen (2004)

Gasanlagen (2004)

Grundeinlösen (2004)

Licht- und Kraftanlagen (2004)

Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (2004)

Reinvestition Brückenbau (2004)

Reinvestition Fahrleitung (2004)

Reinvestition Fahrweg (2004)

Reinvestition Hochbau (2004)

Reinvestition Straßen, Wege, Plätze (2004)

Reinvestition Übertragungsleitungen (2004)

Reinvestition Umformerwerke (2004)

Reinvestition Unterwerke (2004)

Telekom, diverse Vorhaben und Programme (2004)

Vorsorge für Unvorhergesehenes und Unbekanntes (2004) Wasser- und Kanalanschlüsse (2004)

In Kraft seit 07.05.2004 bis 31.12.9999
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