§ 1 12. ÖBB-Ü-VO

12. ÖBB-Ü-VO - 12. ÖBB-Übertragungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 2004 in der Höhe von insgesamt 11,550 Millionen Euro ergibt:

Donauachse

Wien Hütteldorf; Errichtung Zentralstellwerk

Straßwalchen – Salzburg Hbf.; Nahverkehrsausbau

Pontebbana-Achse

Angern; Erneuerung und Verstärkung Unterwerk

Hohenau; Errichtung Unterwerk

Restliche Strecken

Linz Urfahr – Aigen Schlägl; nahverkehrsgerechter Ausbau Mühlkreisbahn (Phase1) St. Margrethen – Lauterach; Attraktivierung (Phase 1)

In Kraft seit 07.05.2004 bis 31.12.9999
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