Begründung: 1.1. In dem auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Individualantrag begehrt der durch einen Rechtsanwalt vertretene Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge §3g Verbotsgesetz und §5 StPO zur Gänze als gesetzwidrig aufheben." Unter einem wird ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für diese Rechtssache gestellt. 1.2. Gegen den Antragsteller ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien zur AZ 431 Hv 2 /03k wegen des Verbrechens nach... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag StPO §5 VerbotsG §3g VfGG §62 Abs1 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...