Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Daniel O*****, über den Rekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 8. November 2010, AZ 5 Fsc 3/10w, womit der Fristsetzungsantrag des Betroffenen zurückgewiesen wurde, den Beschluss gefasst:
Spruch: Der R... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem Oberösterreichischen Zeitungsmarkt. Die Zeitschrift „Tips" der Klägerin erscheint einmal in der Woche als Gratiszeitung, die „Rundschau" der Beklagten erscheint unter der Woche in 14 Regionalausgaben als kombinierte Gratis- und Kaufzeitung (Rundschau Wochentagsausgabe) und am Wochenende als Gratiszeitung (Sonntags-Rundschau). Die Klägerin wendet sich gegen Spitzenstellungsbehauptungen der Beklagten und begehrt Unterlassung, Urtei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. 6. 2004, GZ 51 Nc 9/04f-11, wies der Vorsteher des Bezirksgerichtes Floridsdorf die Anträge des Antragsgegners auf Ablehnung des im Enteignungsverfahren 2 Nc 31/03b des Bezirksgerichtes Floridsdorf zuständigen Richters zurück. Dem dagegen vom Antragsgegner erhobenen Rekurs gab das Rekursgericht mit Beschluss vom 6. 7. 2004, GZ 42 R 333/04p, nicht Folge. Das Rekursgericht sprach aus, dass zufolge § 24 Abs 2 JN der Revisionsrekurs unzulässig sei. Mit ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 28. 7. 1997 eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung offener Rechnungen für gelieferte EDV-Software in Höhe von zusammen S 47.516,20 (EUR 3.453,14) samt 9,5 % Zinsen seit 26. 7. 1997. Im ersten Rechtsgang wurde die beklagte Partei zur Zahlung von S 31.069,20 (EUR 2.257,89) samt 9,5 % Zinsen seit 26. 7. 1997 - unangefochten und damit rechtskräftig - verurteilt, das Mehrbegehren von S 16.447 (EUR 1.195,25)... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ad 1.): Das zunächst übergeordnete Gericht wies den Fristsetzungsantrag des Vaters zurück, weil für die Verfolgung der von diesem behaupteten falschen Zeugenaussage (hier: der Mutter) nicht das Pflegschaftsgericht, sondern das Strafgericht zuständig sei, sofern der Staatsanwalt bei diesem die Bestrafung beantrage. Die Überprüfung der Beweiswürdigung sei ohnehin Gegenstand des unter einem durchgeführten Rekursverfahrens. ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 27.Mai 1993, GZ 15 Os 100,103/93-24, kassierte der Oberste Gerichtshof in teilweiser Stattgebung der vom Angeklagten Dr.Dipl.Ing.P***** gegen das schöffengerichtliche Urteil des Landesgerichtes Wels vom 21.November 1991, GZ 16 Vr 1566/85-1385, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde mehrere Schuldspruchsfakten, demgemäß auch den Strafausspruch und verwies die Strafsache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Landesgericht Innsbruc... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt, der Antragsgegnerin gemäß § 3 a NVG zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren, insbesondere Lustenauer Senf, mild oder scharf, 200 g Tube, unter dem Einstandspreis - das ist der Preis, der sich nach Abzug aller Rabatte oder sonstiger Preisnachlässe ergibt, die der Antragsgegnerin vom Lieferanten im Zeitpunkt der Rechnungstellung eingeräumt werden, zuzüglich der Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verka... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen den Bescheid des Präsidenten des Kreisgerichts Wels vom 29.Mai 1989, Jv 929-33a/89, mit dem einem Berichtigungsantrag gemäß § 7 Abs. 3 GEG 1962 nicht Folge gegeben wurde, zurück. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene (als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichnete) Beschwerde ist unzulässig. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine im (... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Linz sprach aufgrund einer Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen Vorgänge in den Verfahren Jv 918-17a/89, Jv 929-33a/89 und Jv 974-17a/89 des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels aus, für aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach § 15 StPO bestehe kein Anlaß. Rechtliche Beurteilung Dem österreichischen Strafprozeßrecht ist ein weiterer Rechtszug gegen Entscheidungen nach § 15 StPO fremd (EvBl 1972/109). Die - als "Nichtigkeitsbe... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G* U*** W*** brachte vor, die Antragsgegnerin habe im September 1988 in ihrer Filiale in Bleiburg eine großangelegte Werbeaktion durchgeführt und dabei unter anderem die Ware Fa-Deo-Spray-Dose um den Bruttoverkaufspreis von S 14,90 verkauft, was einem Nettopreis von S 12,42 entspreche. Der Einstandspreis vergleichbarer Konkurrenten betrage S 15,40 brutto und S 14,- netto. Die Antragsgegnerin habe daher unter ihrem Einstandspreis verkauft. Der A... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G*** U*** W*** brachte vor, die Antragsgegnerin habe im September 1988 in ihrer Filiale in Bleiburg eine großangelegte Werbeaktion durchgeführt und dabei unter anderem das Waschmittel Ariel Plus 4 kg um den Bruttoverkaufspreis von S 99 verkauft, was einem Nettopreis von S 82,50 entspreche. Der Einstandspreis vergleichbarer Konkurrenten betrage S 110 brutto und S 100 netto. Die Antragsgegnerin habe daher unter ihrem Einstandspreis verkauft. Der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß sprach das Oberlandesgericht Linz auf Grund einer Beschwerde des Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen Vorgänge in den ihn betreffenden Strafverfahren AZ 19 Vr 1566/85 und 19 Vr 361/89 des Kreisgerichtes Wels aus, daß für aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach § 15 StPO kein Anlaß besteht. Rechtliche Beurteilung Da dem österreichischen Strafprozeßrecht ein weiterer Rechtszug gegen Entscheidungen nach § 15 StPO fremd ist (EvBl. 197... mehr lesen...
Gründe: In dem gegen Max Emil O*** beim Landesgericht Innsbruck zum AZ 24 Vr 4204/87 anhängigen Strafverfahren hat das gemäß § 15 StPO mit der Sache befaßte Oberlandesgericht mit Beschluß vom 22. März 1988 ausgesprochen, daß für aufsichtsbehördliche Maßnahmen kein Anlaß bestehe. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen erhobene Beschwerde mußte zurückgewiesen werden, weil hier ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen ist, dieser ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß hat das gemäß § 15 StPO mit der Sache befaßte Oberlandesgericht Linz ausgesprochen, daß für eine aufsichtsbehördliche Maßnahme kein Anlaß bestehe. Die vom Privatankläger dagegen erhobene Beschwerde mußte zurückgewiesen werden, weil im § 15 StPO ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen ist, dieser aber nur in solchen Fällen über Beschwerden zu entscheiden hat, in denen das Gesetz d... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund einer von Maria und Marianne B zu dem beim Bezirksgericht St.Peter in der Au zu AZ U 142/81 gegen Franz A wegen § 152 StGB anhängig gewesenen Strafverfahren erhobenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 14. Februar 1984, AZ 23 Bs 71/84, ausgesprochen, daß zur Ergreifung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen im Sinn des § 15 StPO kein Anlaß besteht. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß von Marianne B, Maria B undd... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §16 Abs1 AStPO §114
Rechtssatz: Zu den - vorwiegend - in der StPO taxativ aufgezählten Kompetenzen des OGH gehört nicht die Befassung mit Beschwerden gegen Entscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz, welche diese im Sinne des § 15 StPO gefaßt haben. Gegen diese Beschlüsse sieht die StPO kein ordentliches Rechtsmittel vor. Ein Beschwerderecht gegen die Abweisung der Haftbeschwerde und gegen die Entscheidung über den Einsp... mehr lesen...