Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 AÜG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2004/12/22 8ObA46/04d, 4Ob16/14b

Norm: AÜG §5 Abs1
Rechtssatz: Ohne eine entsprechende Vereinbarung zwischen Überlasser und Beschäftiger ist der Beschäftiger nicht berechtigt, aus eigenem das Arbeitsverhältnis zwischen dem Überlasser und dem überlassenen Arbeitnehmer zu beenden. Entscheidungstexte 8 ObA 46/04d Entscheidungstext OGH 22.12.2004 8 ObA 46/04d 4 Ob 16/14b E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.2004

RS OGH 1998/10/7 9ObA233/98z

Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 litbAÜG §5 Abs1AÜG §10
Rechtssatz: Mit einer Arbeitskräfteüberlassung ist es nicht vereinbar, wenn der Überlasser jegliches Risiko der Auslastung des Arbeitnehmers ablehnt, indem er den Dienstnehmer nur so lange beschäftigt, als er von einem konkreten Beschäftiger benötigt wird. Im Hinblick auf die Verpflichtung, das Risiko der Auslastung der vereinbarten Arbeitszeit zu tragen, ist eine betriebsbedingte Notwendigkeit zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1998

RS OGH 1987/1/27 14Ob224/86, 14Ob180/86, 9ObA233/98z

Norm: ABGB §1151 VIIIAMFG §9 Abs4AÜG §5 Abs1
Rechtssatz: Die Arbeitsnehmerüberlassung ist grundsätzlich erlaubt, muß jedoch von der gemäß dem § 9 Abs 4 AMFG verbotenen Arbeitsvermittlung streng unterschieden werden. Wenn der Arbeitgeber in Abweichung vom § 1155 ABGB mit dem Arbeitnehmer vereinbart, daß seine Entgeltpflicht bei aufrechtem Arbeitsverhältnis auf jene Zeit beschränkt ist, in denen der Arbeitnehmer im Betrieb des Beschäftigers arbei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1987

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten