RS OGH 2004/12/22 8ObA46/04d, 4Ob16/14b

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Norm

AÜG §5 Abs1

Rechtssatz

Ohne eine entsprechende Vereinbarung zwischen Überlasser und Beschäftiger ist der Beschäftiger nicht berechtigt, aus eigenem das Arbeitsverhältnis zwischen dem Überlasser und dem überlassenen Arbeitnehmer zu beenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119675

Im RIS seit

21.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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