Norm: AÜG §1 Abs2 Z3AÜG §6
Rechtssatz: Das Zurverfügungstellen eines Lastkraftwagens mit Fahrer fällt nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 3 AÜG und ist daher eine Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des AÜG. Entscheidungstexte 9 ObA 84/93 Entscheidungstext OGH 23.06.1993 9 ObA 84/93 Veröff: SZ 66/79 = EvBl 1994/52 S 239 = DRdA 1994,141 (Apathy) ... mehr lesen...
Norm: AÜG §1 Abs2 Z3AÜG §6
Rechtssatz: Das Zurverfügungstellen eines Lastkraftwagens mit Fahrer fällt nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 3 AÜG und ist daher eine Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des AÜG. Entscheidungstexte 9 ObA 84/93 Entscheidungstext OGH 23.06.1993 9 ObA 84/93 Veröff: SZ 66/79 = EvBl 1994/52 S 239 = DRdA 1994,141 (Apathy) ... mehr lesen...
Norm: AÜG §1 Abs2 Z1B - VG Art20 Abs1B - VG Art117 Abs5
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Ausstattung überlassener Arbeitskräfte mit hoheitlichen Befugnissen für den Außenbereich einer Behörde ergibt sich aus der Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 1 AÜG aber nicht. Wegen des Fehlens einer unmittelbaren vertraglichen Beziehung zwischen überlassener Arbeitskraft und Beschäftigter - weshalb derartige Arbeitskräfte nur über Umwege dem für Verwaltungsorgane we... mehr lesen...
Norm: AÜG §1 Abs2 Z1B - VG Art20 Abs1B - VG Art117 Abs5
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Ausstattung überlassener Arbeitskräfte mit hoheitlichen Befugnissen für den Außenbereich einer Behörde ergibt sich aus der Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 1 AÜG aber nicht. Wegen des Fehlens einer unmittelbaren vertraglichen Beziehung zwischen überlassener Arbeitskraft und Beschäftigter - weshalb derartige Arbeitskräfte nur über Umwege dem für Verwaltungsorgane we... mehr lesen...