Entscheidungen zu § 1 AÜG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1992/9/16 9ObA206/92, 9ObA292/92

Norm: AÜG §1AÜG §3
Rechtssatz: Soweit der überlassene Arbeitnehmer für den Beschäftiger Arbeiten zu verrichten hat, die mit einer Geschäftsbesorgung verbunden sind, sind in sinngemäßer Anwendung des § 1151 Abs 2 ABGB auch die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag zu beobachten. Auch der überlassene Arbeitnehmer ist daher bei Geschäftsbesorgungen verpflichtet, dem Beschäftiger als Geschäftsherrn allen aus dem Geschäft entspringenden Nut... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA206/92, 9ObA292/92, 4Ob16/14b

Norm: AÜG §1AÜG §3
Rechtssatz: Der Mangel einer direkten Beziehung zwischen dem Beschäftiger und dem Überlassenen hindert freilich nicht, daß der Vertrag zwischen dem Überlasser und dem Beschäftiger sowohl für diesen wie für den überlassenen Arbeitnehmer zur Grundlage von Schutzpflichten zugunsten des jeweiligen Dritten wird. Daher treffen den Arbeitnehmer Verschwiegenheitspflichten und sonstige Sorgfaltspflichten sowie die Treuepflicht des Arb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA206/92, 9ObA292/92, 8ObA224/98v

Norm: AÜG §1AÜG §3
Rechtssatz: Aus den auf Arbeitskräfteüberlassungen durch Gebietskörperschaften anwendbaren §§ 1 und 3 AÜG ergibt sich, daß der Gesetzgeber im Beschäftiger einen "Dritten" erblickt. Daher entsteht zwischen diesem und der Arbeitskraft mangels besonderer Vereinbarungen kein (weiteres) Arbeitsverhältnis, das neben das zwischen Überlasser und Arbeitskraft bestehende Arbeitsverhältnis tritt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

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