Norm: MRG §12a Abs3PTSG §10 Abs7
Rechtssatz: Der Ausgliederung der Post aus der Bundesverwaltung fällt schon deshalb nicht unter § 12a Abs 3 MRG, weil keine Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten "innerhalb" des Mieters, sondern ein Mieterwechsel (vom Bund auf die Aktiengesellschaft Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft) stattgefunden hat (vergleiche 5 Ob 263/97f; 5 Ob 378/97t). § 10 Abs 7 PTSG regelt darüber h... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1MRG §12a Abs3PTSG §10 Abs7
Rechtssatz: Die Ausgliederung der Post war ein Akt der Gesetzgebung. Die Rechtsnachfolge der Post und Telekom Austria AG nach dem Bund gründet sich demnach nicht auf ein Rechtsgeschäft, was die Verwirklichung des im § 12a Abs 1 MRG geregelten Tatbestandes (Mieterwechsel durch einen Veräußerungsvorgang) und damit auch diejenige des § 12a Abs 3 MRG, der bloß die Umgehung des § 12a Abs 1 MRG verhindern... mehr lesen...