Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge „bP“) reiste in Besitz eines durch die tschechische Vertretungsbehörde in Istanbul/Türkei ausgestellten Visums nach Österreich, wo sie am 16.09.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. 1.2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge „BFA“) wies mit Bescheid vom 21.12.2016, Zl. XXXX , den Antrag der bP au... mehr lesen...